Krantransporte

Transportgenehmigungen:

Sofern die Gesamtzuglänge 18m überschreitet, ist eine Transportgenehmigung erforderlich.

Infos hierzu in der nachfolgenden PDF-Datei.

Transportgenehmigung (PDF)

 

Überprüfungen vor jedem Transport:

 

Bei allen Krantransporten ist vor Beginn des Transportes die Verriegelung zwischen Ober- und Unterwagen auf Beschädigung zu überprüfen.

 

Bei Bolzensicherungen ist darauf zu achten, dass der Bolzen gegen ein „Herausrutschen“ gesichert ist (z.B. Federstecker).

 

Krantypen ohne Verriegelungsbolzen (nur mit Stellschrauben, z.B. K24S/K28S) sollten mit einem zusätzlichen Verriegelungsbolzen oder Arretierungswinkeln nachgerüstet werden. Informationen zu einem Nachrüstsatz können bei uns angefordert werden.

 

Bei den Stellschrauben ist darauf zu achten, dass diese angedreht sind und sich in die Büchsen am Unterwagen einfügen können.

 

Bei Krantypen mit nur einem Verriegelungsbolzen empfehlen wir die Nachrüstung einer zweiten Sicherung. Informationen zu einem Nachrüstsatz erhalten Sie auch bei uns.

 

Sofern eine Sicherung beschädigt oder unvollständig ist, sowie bei allen Fahrten mit einer Schnellläuferachse empfehlen wir eine zusätzliche Querabspannung mit Kettenzügen zwischen Turm und Achse.

 

Alle losen Teile (z.B. auch seitlicher Grundballast) müssen mit Gurten entsprechend den Vorgaben zur Ladungssicherung gesichert werden. Informationen hierzu können Sie bei uns anfordern.